Allgemeine Geschäftsbedingungen


© Long Range Germany 04/2010
Sämtliche Daten sowie alle Teile dieses Dokuments unterliegen dem Urheberrecht. Alle Rechte sind geschützt. Jegliche Vervielfältigung oder Verbreitung, ganz oder teilweise, bedarf der vorherigen Zustimmung der Firma LONG RANGE GERMANY


1. Allgemeines zu den AGB
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen unserer ausdrücklichenschriftlichen Anerkennung. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von Long Range Germany schriftlich (per Fax oder email) bestätigt wurden. Rechtliches Vertragsverhältnis zwischen Teilnehmern von Ausbildungen, Lehrgängen oder sonstiger in Anspruch genommenen Leistungen von Long Range Germany ist bis auf weiteres ein Dienstleistungsvertrag i.S.v. §§ 611 ff. BGB.

2. Schriftliche Anmeldung
Kursanmeldungen gelten ausnahmslos für Personen ab 18 Jahren und ohne gesetzliche Vorstrafen.
Der Kursteilnehmer erklärt mit der schriftlichen Anmeldung seine bindende Teilnahme an dem in der Anmeldung bezeichneten Kurs und erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Reservierung des Teilnehmerplatzes erfolgt nach der schriftlichen Anmeldung in Form des Anmeldeformulars und Eingang des Anzahlungsbetrages. Long Range Germany behält sich vor, Kursteilnehmern ohne Angabe eines Grundes abzusagen.

3. Absage / Verhinderung / Kostenrückerstattung
Bis zu einer Woche vor Kursbeginn hat der Kursteilnehmer das Recht, den angemeldeten Kurstermin bei Vorliegen eines wichtigen Grundes abzusagen. In diesem Falle hat Long Range Germany Anspruch auf 50% der in der Anmeldung ausgewiesenen Kursteilnehmergebühr.
Sollte eine fristgerechte Absage nicht vorliegen, erhebt Long Range Germany Anspruch auf 100% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr.
Erfolgt eine Absage aus gesundheitlichen Gründen und liegt ein entsprechendes ärztliches Attest vor, behält sich Long Range Germany vor, Anspruch auf 20% der in der Anmeldung ausgewiesenen Teilnehmergebühr zu erheben.
Generell erfolgen Kursabsagen per Post als Einschreiben oder werden von Long Range Germany schriftlich bestätigt.
Genannte Entgeltverpflichtungen können entfallen, wenn der Kursteilnehmer eine Ersatzperson benennen kann, die den Kurspreis in voller Höhe entrichtet.
Des Weiteren ist Long Range Germany berechtigt, Kurse abzusagen, wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wurde und eine wirtschaftlich rentable Durchführung des Kurses nicht gewährleistet ist. Ist die Realisierung eines Kurses infolge höherer Gewalt, durch behördliche Maßnahmen , Verfügungen oder durch sonstige, vonLong Range Germany nicht zu vertretende Umstände unmöglich oder nur eingeschränkt oder anderweitig möglich, kann der Kursteilnehmer hieraus weder Schadenersatzansprüche noch ein Rücktrittsrecht herleiten. Sollte aus den genannten Umständen ein Kurs ausfallen, werden die gezahlten Kursbeiträge umgehend erstattet. Bei einer deutlich eingeschränkten Kursdurchführung besteht die Möglichkeit, dass die Kursgebühren um 40 % gemindert werden. Generell erfolgen Zahlungserstattungen zinsfrei innerhalb von zwei Wochen per Banküberweisung.

4. Pflichten von Long Range Germany / Kursdurchführung
Die Firma Long Range Germany verpflichtet sich, Kurse nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt durchzuführen. Art und Weise der Kursrealisierung wird allein durch die Fa. Long Range Germany nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt.
Long Range Germany ist berechtigt, die Anzahl der Ausbilder und die Erteilung von Unteraufträgen an Dritte etc. zu bestimmen.
Long Range Germany unterliegt gegenüber Dritten der Schweigepflicht. Diese Einhaltung der Schweigepflicht gilt jedoch nicht gegenüber Behörden.

5. Pflichten des Kursteilnehmers
Die Teilnehmerpflicht erstreckt sich auf alle von Long Range Germany geforderten, den Kurs betreffenden Dokumente, fristgerecht vor Lehrgangsbeginn einzureichen und ausnahmslos auf alle Fragen im Zusammenhang mit dem Lehrgang vollständig und wahrheitsgemäß Antwort zu geben.
Weiterhin verpflichtet sich Kursteilnehmer zu einer konstruktiven und aktiven Kooperation mit den Ausbildern. Der Kursteilnehmer ist bereit, den Anweisungen, insbesondere bei Schießkursen, genau Folge zu leisten. Bei Schießkursen informiert sich der Kursteilnehmer vorab und selbständig über die allgemein geltenden Sicherheitsregularien im Schusswaffenumgang.
Des Weiteren macht sich der Kursteilnehmer mit den auf jeder Schießstätte aushängenden Vorschriften vor Ort vertraut. Bei etwaigen Unbestimmtheiten wendet er sich unverzüglich an einen der anwesenden Schießausbilder. Der Schießteilnehmer achtet selbst auf den für ihn angemessenen Gehörschutz. Speziell für die Schieß- und Survivalkurse nutzt der Kursteilnehmer geeignete Kleidung und Schuhzeug.
Mitnahme von eigenen Waffen zu einem Schießkurs erfolgt nach vorheriger Vereinbarung auf der schriftlichen Anmeldung und unter Einhaltung geltender waffenrechtlicher Vorschriften – dies impliziert das Mitführen der notwendigen waffenrechtlichen Dokumente. Jeder Schütze ist für das Auf- und Umstellen seiner Zielscheiben selbst verantwortlich. Long Range Germany stellt das geeignete Scheibenmaterial sowie die Scheibenständer zur Verfügung. Nicht erlaubt ist das Mitnehmen von nicht eigenen Munitions- oder Waffenteilen nach dem Schießkurs (z. B. als Kursandenken oder Souvenir).
Ton- oder Filmaufzeichnungen von Kursen bedarf der vorherigen schriftlichen Einverständnis von Long Range Germany.

6. Sonstiges
Bei den jeweiligen Schießterminen werden von der Fa. Long Range Germany Bilder bzw. Fotos aufgenommen, die auf der firmeneigenen Website ausgestellt und erworben werden können. Sollte ein Teilnehmer nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sein, so soll er dies vor Beginn der Schießtermine schriftlich mitteilen. Die in den Kurzwaffen, Halbautomaten und Kombikursen anfallenden Patronenhülsen gehen in das Eigentum von Long Range Germany über.

7. Ausschluss von Teilnehmern
Unsere Kurse dürfen nicht von Personen besucht werden, die wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt wurden oder die Mitglied in einer extremistischen Organisation sind, deren Ziele gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung verstoßen oder mit ihr nicht vereinbar sind.
Bei der Teilnahme an Schießkursen gilt striktes Alkohol- sowie Drogenverbot. Weiterhin besteht Schießverbot für Kursteilnehmer, die Medikamente konsumieren, welche die Reaktionsfähigkeit bzw. Wahrnehmung beeinflussen. Gleiches gilt für Psychopharmazeutika.

Long Range Germany ist ferner berechtigt, Kursteilnehmer während der laufenden Kurse auszuschließen, sofern diese die geforderten Sicherheitsvorschriften missachten, den Anweisungen der Ausbilder nicht Folge leisten oder den Kurs vorsätzlich stören. Sollte einer der aufgezählten Gründe vorliegen, so werden keine Zahlungen zurückerstattet.

8. Haftung
Long Range Germany übernimmt keine Haftung für Schäden, die allein durch einen Kursteilnehmer verursacht werden. Der Kursteilnehmer stellt Long Range Germany von Schadensersatzansprüchen anderer Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmer allein verursachte Schäden frei.
Long Range Germany haftet nur für von eigenen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Long Range Germany schließt die Haftung für Kleidung vom Teilnehmer und vom Teilnehmer zum Lehrgang mitgebrachter persönlicher Gegenstände (Waffen, PCs, Kfz, technische Geräte etc.) oder Verletzungen (auch Knalltraumatas) am Kursteilnehmer aus, soweit der Schaden oder die Verletzung nicht durch einen Angestellten oder Ausbilder von Long Range Germany schuldhaft oder grob fahrlässig verursacht wurde. Jede weitergehende Haftung wird für Long Range Germany und seine Mitarbeiter sowie von Long Range Germany beauftragten Dritten ausgeschlossen.

9. Vergütung der Kosten / Zahlungsmodalitäten
Für alle Kurse werden die auf dem Anmeldeformular ausgewiesenen Beträge fällig. In diesem Zahlungsbetrag sind keine Verpflegungs- oder Reisekosten enthalten.
U.U. kommen bei Schießkursen noch zusätzliche Beträge für Leihwaffen und Munition hinzu.Nach der schriftlichen Anmeldung wird eine Anzahlung i.H.v. 50% des auf dem Anmeldeformular ausgewiesenen Betrages unmittelbar fällig. Die restlichen 50% müssen spätestens einen Tag vor Kursbeginn auf dem angegebenen Bankkonto gutgeschrieben sein.Eventuell werden bei Schießkursen weitere Kosten für Munition oder Leihwaffen sofort nach Kursende fällig.

10. Speicherung von personenbezogenen Daten
Der Teilnehmer stimmt der Speicherung seiner Anmeldedaten zum Zwecke der elektronischen Datenverarbeitung zu.

11. Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch für seine Rechtswirksamkeit im Ganzen oder in Teilen ist der Hauptsitz der Firma Long Range Germany.

12. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit
Falls einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

13. Grundgesetz
Der Teilnehmende erklärt, dass er das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achtet und nichts unternehmen wird was ihr schaden könnte bzw. gegen die freiheitliche und demokratische Grundordnung verstößt.

14. Gewaltverbrechen
Der Teilnehmende erklärt, dass er nicht wegen eines Gewaltverbrechen verurteilt wurde, Mitglied in einer extremistischen Organisation ist, welche die Grundlegenden Menschenrechte nicht anerkennt.